Sonderlandeplatz Bohlhof
Flugplatz - Bohlhofstraße
79793 Wutöschingen
Telefon: +49 7746 2442
Email: info@bohlhof.de
Von Waldshut / Koblenz her kommend Richtung Singen. Bei Horheim Richtung Schwerzen, dann den Schildern zum Bohlhof folgen.
Von Schaffhausen Richtung Klettgau, nach Erzingen rechts abzweigen nach Rechberg. Vor der Kapelle links, dann weiter bis zur Abzweigung rechts hoch zum Bohlhof.
Der Flugplatz Bohlhof darf nur mit bestätigter PPR-Genehmigung (siehe unten) angeflogen werden.
ICAO-Kennung | EDTA |
Funkanruf | Bohlhof Radio |
Frequenz | 118,435 MHz |
Platzhöhe | 569 m MSL |
Koordinaten | N 47° 39ʹ 06ʺ E 8° 23ʹ 15ʺ |
Bahnrichtung | 04 / 22 |
Landestrecke | 650 m (in Richtung 22 fallend) |
Belag | Gras |
Platzrunde | 2800 Fuss MSL Rechts (siehe unten) |
Startarten | Eigenstart / F-Schlepp / Windenschlepp |
Segelfluggebiet | LSR 72 T Bohlhof (900-1050 mMSL / 3000-3500 ft MSL) VFR RAC AIP Schweiz Kein Einflug für Motorflugzeuge und UL, außer zum Segelflugzeugschlepp |
TMA Zürich | Siehe aktuelle ICAO-Karte |
Betriebszeiten | Auf Anfrage |
Außer für Segelflugzeuge, Motorsegler (Segelflugzeuge mit Hilfsantrieb) sowie Reisemotorsegler (TMG), welche pauschal bewilligt sind, bedürfen Starts und Landungen von externen Luftfahrzeugen auf dem Sonderlandeplatz Bohlhof der Zustimmung des Platzhalters mittels des nachfolgenden Formulars. Die Flugplatzbenutzungsordnung ist zur Kenntnis zu nehmen.
Die ausgefüllte und unterschriebene PPR-Anfrage ist mit den geforderten Beilagen an info@bohlhof.de zu senden. Die Benutzung des Flugplatzes Bohlhof ist erst nach schriftlich bestätigter PPR-Anfrage gestattet.
Landegebühren und Preise für Schlepps finden sich in der aktuellen Gebührenordnung.