Flugplatz

Sonderlandeplatz Bohlhof
Flugplatz - Bohlhofstraße
79793 Wutöschingen
Telefon: +49 7746 2442
Email: info@bohlhof.de

Anfahrt

Von Waldshut / Koblenz her kommend Richtung Singen. Bei Horheim Richtung Schwerzen, dann den Schildern zum Bohlhof folgen.

Von Schaffhausen Richtung Klettgau, nach Erzingen rechts abzweigen nach Rechberg. Vor der Kapelle links, dann weiter bis zur Abzweigung rechts hoch zum Bohlhof.

Anflug

Der Flugplatz Bohlhof darf nur mit bestätigter PPR-Genehmigung (siehe unten) angeflogen werden.

ICAO-Kennung EDTA
Funkanruf Bohlhof Radio
Frequenz 118,435 MHz
Platzhöhe 569 m MSL
Koordinaten N 47° 39ʹ 06ʺ E 8° 23ʹ 15ʺ
Bahnrichtung 04 / 22
Landestrecke 650 m (in Richtung 22 fallend)
Belag Gras
Platzrunde 2800 Fuss MSL Rechts (siehe unten)
Startarten Eigenstart / F-Schlepp / Windenschlepp
Segelfluggebiet LSR 72 T Bohlhof (900-1050 mMSL / 3000-3500 ft MSL)
VFR RAC AIP Schweiz
Kein Einflug für Motorflugzeuge und UL, außer zum Segelflugzeugschlepp
TMA Zürich Siehe aktuelle ICAO-Karte
Betriebszeiten Auf Anfrage


Platzrunde

PPR

Außer für Segelflugzeuge, Motorsegler (Segelflugzeuge mit Hilfsantrieb) sowie Reisemotorsegler (TMG), welche pauschal bewilligt sind, bedürfen Starts und Landungen von externen Luftfahrzeugen auf dem Sonderlandeplatz Bohlhof der Zustimmung des Platzhalters mittels des nachfolgenden Formulars. Die Flugplatzbenutzungsordnung ist zur Kenntnis zu nehmen.

Die ausgefüllte und unterschriebene PPR-Anfrage ist mit den geforderten Beilagen an info@bohlhof.de zu senden. Die Benutzung des Flugplatzes Bohlhof ist erst nach schriftlich bestätigter PPR-Anfrage gestattet.

Konditionen

Landegebühren und Preise für Schlepps finden sich in der aktuellen Gebührenordnung.